Sonntag, 13. September 2009

Demokratieverständnis der Demokraten

Ein Grundsatz, der bei jeder Wahl über allen Auszählungs- und Sitzzuteilungsverfahren stehen
muss, ist:

Ein Mehr an Stimmen darf nicht zu einem geringerem Gewicht im Parlament führen. Und natürlich auch ein Weniger an Stimmen nicht zu einem höheren Gewicht im Parlament.

Auch das deutsche Grundgesetz sieht das so vor. Die Praxis sah und sieht jedoch anders aus. Dass dieser Grundsatz bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag verletzt wird, hatte schließlich auch das Bundesverfassungsgericht am 3. Juli 2008 festgestellt und die Politik beauftragt ein verfassungskonformes Wahlrecht aufzustellen. Bis spätestens 30. Juni 2011.
Die letzte Chance auch die jetzige Bundestagswahl schon verfassungskonform abzuhalten hat das Parlament am 3. Juli 2009 vertan. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag wurde von der Mehrheit der Parlamentarier abgelehnt.